Die gesetzlichen Versicherungen erheben von ihren Versicherten einen Eigenanteil. Dieser muss in der Physiotherapiepraxis bezahlt werden und setzt sich pro Rezept aus 10 Euro plus 10 % des Rezeptwertes zusammen. Ausnahmen bilden Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind.
Ja, diese Möglichkeit besteht, jedoch wird die Behandlung nur von privaten Krankenkassen oder privaten Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistung erstattet. Gesetzliche Krankenkassen erstatten das leider im Regelfall nicht.
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